[creation site web] [creation site internet] [logiciel creation site] [Accueil]
[Page 1]
[Page 2]
[Page 3]
[Page 3]
[Page 1]
[Page 1]
[Page 1]
[Page 1]

"Politischer Mut ist, das zu tun, was getan werden muss "
(J.F. Kennedy)


NEIN zum GKAI,

 dem Gesetz über die Krankenanstalten und Institutionen!

  

<>

Am 1. Januar 2009 ist das revidierte eidgenössische Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft getreten. Gemäß der neuen Spitalfinanzierung im KVG werden ab 2012 bei medizinischen Behandlungen im Spital nicht mehr Kosten gedeckt, sondern Leistungen bezahlt. Die Krankenkassen und der Kanton gelten ihren Anteil an diese Leistungen auf der Basis von Behandlungspauschalen ab. Im Akutbereich werden dies die sogenannten Swiss DRG (Diagnosis Related Groups) sein. Das neue KVG schreibt vor, dass die Kantone künftig KVG-Leistungen sämtlicher Listenspitäler mitfinanzieren. 

Die Ziele der eidgenössischen Gesetzesänderung sind im Grunde folgende 2 Punkte:

- Vereinheitlichung der Tarife zwecks Schaffung einer ‚Vergleichbarkeit’ der Spitäler und Ermöglichung einer  ‚freien Spitalwahl’ über die Kantonsgrenzen hinaus.

- Durch Schaffung einer vermehrten Konkurrenzsituation zwischen den Spitälern Erzielen eines besseren Preis-Leistungs-Verhältnisses und Förderung einer optimierten Ressourcennutzung.


Die eidgenössische Gesetzgebung sieht vor,

- dass die kantonalen Gesetze, die zur Einführung der neuen Spitalfinanzierung nötig sind, per 1. Januar 2012 vorliegen müssen.

- dass allfällig notwendige kantonale Gesetzesänderungen in Bezug auf die Spitalplanung bis zum 1.Januar 2015 angepasst werden müssen.


  

Eidgenössische Gesetzgebung